Der/die Familienpfleger/in übernimmt
- Betreuung und pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen - Ganztagsschulen, Familienzentren, Kindertagesstätten, betreutes Wohnen, Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Versorgung, Pflege und Betreuung von kranken, behinderten und alten Menschen – stationär und ambulant,
- die Führung und die Organisation eines Mehrpersonenhaushaltes, wenn die den Haushalt führende Person abwesend ist oder entlastet werden muss,
- die Hauswirtschaft - in Familie und sozialpädagogischen und altenpflegerischen Institutionen.