Der/die Familienpfleger/in übernimmt

  • Betreuung und pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen - Ganztagsschulen, Familienzentren, Kindertagesstätten, betreutes Wohnen, Kinder- und Jugendeinrichtungen
  • Versorgung, Pflege und Betreuung von kranken, behinderten und alten Menschen – stationär und ambulant,
  • die Führung und die Organisation eines Mehrpersonenhaushaltes, wenn die den Haushalt führende Person abwesend ist oder entlastet werden muss,
  • die Hauswirtschaft - in Familie und sozialpädagogischen und altenpflegerischen Institutionen.